Menschenhandel

Zürcher Obergericht spricht 32-Jährigen vom Menschenhandel frei

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Zürcher Obergericht hat einen 32-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt und vom Vorwurf des Menschenhandels freigesprochen. Er war angeklagt, weil er eine geistig eingeschränkte Frau zur Prostitution gedrängt und sich durch ihren Verdienst bereichert haben soll.

32-Jähriger wird vom Vorwurf des Menschenhandels auch vom Obergericht Zürich freigesprochen. (Archivbild)
32-Jähriger wird vom Vorwurf des Menschenhandels auch vom Obergericht Zürich freigesprochen. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Eine Begründung für das Urteil gab das Gericht nicht ab, weil es am Freitag schriftlich publiziert wurde.

Das Gericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz: Diese hatte den 32-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen Förderung der Prostitution, mehrfachen Diebstahls und versuchter Erpressung verurteilt. Vom Vorwurf des Menschenhandels sprach ihn das Bezirksgericht damals hingegen frei. Die Richter hielten es nicht für nachweisbar, dass er tatsächlich von Anfang an böse Absichten gehegt habe.

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Der 32-Jährige soll nach der Masche eines «Loverboys» der Frau vorgespielt haben, dass er sie liebe. Anschliessend sei er mit ihr eine Beziehung eingegangen, habe sie aber sehr schnell von ihrer Familie und Freunden abgeschottet. So zumindest sah es die Anklage.

Bereits nach wenigen Wochen habe er dann auf ihren Namen Dinge im Internet gekauft. Damit verursachte der Mann Schulden. Es seien ihre Schulden, die sie begleichen müsse, habe er ihr weisgemacht. Die Frau habe sich daraufhin in die Prostitution begeben, da sie keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Von dem durch die Prostitution verdienten Geld hat sich der Beschuldigte die Hälfte auszahlen lassen und so seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise finanziert, wie im Laufe des Prozesses deutlich wurde.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Vor Obergericht sagte der Mann, dass er nicht mehr wisse, ob er selbst oder die Frau auf die Idee kam, auf diese Weise die Schulden zu begleichen.

Kommentare

User #4914 (nicht angemeldet)

Es wird wieder gekuschelt

User #5944 (nicht angemeldet)

Woher stammt es denn ursprünglich?

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