Menschenhandel

Deutschland plant härtere Massnahmen gegen Menschenhandel

Keystone-SDA
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Deutschland,

Menschenhandel soll in Deutschland künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich an diesem Mittwoch die Regierung befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.

Deutschland Flagge
Eine Deutschlad-Flagge an einem Gebäude. - keystone

Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise aber auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Dass zuletzt kaum noch Fälle von Menschenhandel vor Gericht landeten, ist ein Grund für die Reform. Experten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen waren bei einer Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021 unter anderem zu dem Schluss gekommen, dass die Handhabung des Prostituiertenschutzgesetzes in manchen Bundesländern einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnte.

«Wir werden Strafbarkeitslücken schliessen – und dabei insbesondere auch die Nachfrageseite in den Blick nehmen», sagt Justizministerin Stefanie Hubig. Wer «moderne Sklaverei» ausnutze, indem er wissentlich entsprechende Leistungen in Anspruch nimmt, dürfe nicht straffrei davonkommen.

Erhöht werden soll zudem der Strafrahmen. Aktuell sieht dieser für Menschenhandel eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmässiges Handeln nachgewiesen wird oder das Opfer minderjährig ist – sind jetzt schon bis zu zehn Jahre Haft möglich. Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Einfacher wird es durch die geplante Reform ausserdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass «nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist». Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können.

Kommentare

User #8170 (nicht verifiziert)

Ihr müsst nicht Planen , macht endlich Nägel mit Köpfen . Ihr öffnet der Kriminalität Tür und Tor. Oder hat's Regierungsmitglieder die daran mit verdienen???

User #2615 (nicht angemeldet)

Sprich NGO werden endlich zur Rechenschaft gezogen?

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