Gericht

Kinder in Aesch BL mit Pistole bedroht – Seniorin muss vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Birseck,

Eine 70-jährige Frau muss sich am Dienstag vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Sie soll am 1. August 2023 in Aesch drei Buben mit einer geladenen Pistole bedroht und neben ihnen in die Luft geschossen haben. Die Frau ärgerte sich über deren Feuerwerk.

Eine 70-Jährige soll drei Kinder in Aesch BL mit einer geladenen Pistole Glock 19 bedroht haben. (Symbolbild)
Eine 70-Jährige soll drei Kinder in Aesch BL mit einer geladenen Pistole Glock 19 bedroht haben. (Symbolbild) - KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Die Seniorin ist wegen jeweils mehrfacher einfacher Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung sowie wegen Vergehen gegen das Waffengesetz angeklagt.

Am Abend der Bundesfeier 2023 hütete die Beschuldigte einen Hund von Bekannten und ging mit ihm spazieren. Sie war bereits «aufgewühlt», da sie durch den Feuerwerkslärm beim Spaziergang mit dem Hund eingeschränkt fühlte, wie es in der Anklageschrift heisst.

In der Nähe einer Familiengartenanlage traf sie auf fünf Kinder im Alter von 5, 6, 7, 10 und 11 Jahren, die gerade Feuerwerk abliessen. Die Beschuldigte fühlte sich dadurch gestört und wollte die Kinder fortschicken. Diese reagierten nicht darauf. Die drei Buben der Gruppe schickten nach dieser Begegnung die beiden jüngeren Mädchen zu den Eltern.

Die Beschuldigte ging währenddessen mit dem Hund in ihre Wohnung zurück und holte dort eine auf sie registrierte Pistole Glock 19 aus der Schlafzimmerkommode. Obschon sie gemäss Anklageschrift über keine Tragebewilligung für Faustfeuerwaffen verfügte, ging sie mit der geladenen und ungesicherten Pistole zurück zu den drei Buben und bedrohte sie damit. Sinngemäss soll sie den Kindern gesagt haben, dass sich so Tiere fühlen, wenn man Feuerwerk ablässt.

Unmittelbar neben dem Kopf des 10-jährigen Jungen schoss sie in die Luft in Richtung Familiengärten. Aufgrund der kurzen Distanz sei es ohne weiteres möglich gewesen, die Kinder zu treffen und dabei schwer oder gar tödlich zu verletzen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Zudem verfüge die 70-Jährige über keine aktuelle Praxiserfahrung mit der Waffe und habe emotional aufgewühlt die Situation nicht unter Kontrolle gehabt.

Mit ihrer Schussabgabe habe sie neben den Kindern auch alle weiteren Personen, die in den Familiengärten gleich nebenan feierten, «wissentlich und willentlich» in Lebensgefahr gebracht, heisst es weiter. Die drei Buben litten unter Ohrenschmerzen und einen Tinnitus. Sie mussten zwecks Abklärung das Kinderspital aufsuchen. Die Eltern erstatteten Anzeige und fordern eine Genugtuung.

Das Strafgericht in Muttenz wird das Urteil am Mittwoch verkünden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #3252 (nicht angemeldet)

Wenn eine Person so reagiert bei Kinder sollte die liebe Staatsanwaltschaft auch mal abklären ob diese Person nicht in eine Psychiatrie gehört weil so eine reaktion kann immer wieder vorkommen dieses mal ist nicht weiteres noch schlimmeres passiert nächste mal hat man villeicht nicht soviel glück. Sie hätte die Polizei anrufen könne und fertig aber so auf Kinder los gehen das zeigt das diese Person weitere Probleme hat die muss man unbedingt abklären lassen nicht das wieder so was passiert wie damals in Basel. Die Strafe wie typisch in der Schweiz eine Unbedingte Geldstrafe das wird gerechnet nach Ihre letzte Steuern da sie AHV bekommt sicher wenig also zahlt sie nur wenn sie in denn nächsten Jahren wieder was macht sonst nicht und bekommt noch eine Busse und Gerichtskosten die Eltern müssen sie dann selber beim Zivilgericht anzeigen damit sie Schadenersatz bekommen da sie aber AHV bekommt hat sie sicher wenig also zahlt sie nur minimum. Zusammengefasst so eine Person darf nicht frei herum laufen.

User #1724 (nicht angemeldet)

Eine Glock ist immer gesichert, solange man den Abzug nicht betätigt, der Sicherungshebel befindet sich in der Mitte des Abzugbügels.

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