Staatsanwalt

Staatsanwalt über Høiby: «Mann mit einem Aggressionsproblem»

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Norwegen,

Zum Start der letzten Woche im Prozess gegen Marius Borg Høiby ist der Staatsanwalt in seinem Plädoyer hart mit dem Sohn der norwegischen Kronprinzessin ins Gericht gegangen.

Anklage
Høiby ist unter anderem wegen Vergewaltigung, Misshandlung in engen Beziehungen und Körperverletzung angeklagt. (Archivbild) - keystone

«Wir haben einen Mann erlebt, der sich nimmt, was er will, und nicht unbedingt darauf bedacht ist, bei einer After-Party bei dem Mädchen, das auf seinem Schoss sitzt, nachzufragen, ob es ihr recht ist, dass er sie berührt», sagte Sturla Henriksbø.

Ebenso scheine Høiby nicht besonders daran interessiert zu sein, sich dazu zu erklären, ob Frauen es «in Ordnung finden, dass er noch einmal Sex mit ihnen hat, nachdem sie eingeschlafen sind». Der 29-Jährige ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In allen Fällen sollen die Frauen während der Tat geschlafen beziehungsweise ein Blackout gehabt haben.

Høiby habe nicht nur mangelnden Respekt für Normen und Regeln gezeigt, sondern auch, dass er in Beziehungen unterschiedliche Massstäbe für sich selbst und andere anlege. Henriksbø sprach von dem Angeklagten als «Mann mit einem Aggressionsproblem, der eifersüchtig ist und der insbesondere im Rausch ausser Kontrolle geraten kann».

«Er kann die Beherrschung verlieren, ausrasten, schreien. Handys und Messer werfen. Löcher in die Wand hauen.» Auch die Vorwürfe, dass Høiby Frauen gewürgt, geschlagen und angespuckt haben soll, sprach der Staatsanwalt an.

«Marius Borg Høiby ist kein Monster», sagte Henriksbø. Er sei ein Mensch wie jeder andere. Damit reagierte der Staatsanwalt auf Høibys eigene Aussage am Freitag, in der er sich als Monster in der öffentlichen Wahrnehmung und «Hassobjekt von ganz Norwegen» bezeichnet hatte.

Kommentare

User #5926 (nicht angemeldet)

Was hat sich der norwegische Kronprinz Hakoon nur für eine seltsame Frau mit noch seltsameren Sohn angelacht!

User #5584 (nicht angemeldet)

5 Jahre Knast und anschliessend Verwahrung auf unbestimmte Zeit.

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