Neuenhof

Neuenhof AG: Vortritt missachtet – Auto prallt in E-Roller

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Baden,

Am Samstag kollidierte ein Autofahrer in Neuenhof AG mit einem E-Roller. Der Rollerfahrer und der Sozius wurden ins Spital gebracht.

Unfall Neuenhof
In Neuenhof kollidierten ein Auto und ein Roller. - Kantonspolizei Aargau

Der Unfall ereignete sich am Samstag, kurz nach 17 Uhr, auf dem Hafnerweg in Neuenhof. Ein 55-jähriger Automobilist fuhr mit seinem Auto vom Hinterhagweg herkommend und beabsichtigte, die Kreuzung geradeaus in Richtung Haldenweg zu überqueren.

Dabei missachtete er den Rechtsvortritt eines herannahenden 15-Jährigen, der mit seinem Elektro-Roller auf dem Hafnerweg unterwegs war.

Bei der Kollision stürzten der Lenker des Elektro-Rollers sowie dessen Sozius zu Boden. Beide wurden verletzt und mussten mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden.

Auch der Rollerfahrer wird zur Anzeige gebracht

Der Automobilist wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Auch der Lenker des Elektro-Rollers wird verzeigt, da er als 15-Jähriger einen Sozius mitführte.

Das Mitführen eines Sozius ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Zudem wurde der Elektro-Roller vorläufig polizeilich sichergestellt. Es wird nun abgeklärt, ob allenfalls technische Abänderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

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Kommentare

User #6010 (nicht angemeldet)

Warum dürfen Kinder mit solchen Dingern fahren?

User #4696 (nicht angemeldet)

Der Automobilist muss nicht damit rechnen, dass der Rollerfahrer auf der linken Strassenseite fährt, der Rollerfahrer verliert durch das Linksfahren sein Vortrittsrecht.

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