Gericht

Gericht lehnt bedingte Entlassung von Mörder Claude D. ab

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Yverdon-les-Bains,

Der verurteilte Mörder Claude D. soll nicht von einer bedingten Entlassung aus dem Gefängnis profitieren. Das Strafgericht von Yverdon VD hat das Gesuch des Rückfalltäters abgelehnt. Er ermordete 2013 Marie, nachdem er bereits 1998 eine Frau getötet hatte.

Claude D. am Mittwoch beim Eingang zum Strafgericht in Yverdon VD.
Claude D. am Mittwoch beim Eingang zum Strafgericht in Yverdon VD. - KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

Der zu lebenslanger Haft und Verwahrung verurteilte Claude D. verlangte nicht ausdrücklich seine Freilassung, sondern die Aussetzung seiner Strafe zugunsten einer therapeutischen Unterbringung im Genfer Gefängnisspital Curabilis.

In seinem am Donnerstag gefällten Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass Claude D. nicht für eine bedingte Entlassung geeignet sei. Unter Berufung auf die verschiedenen Experten, die den Verurteilten begleitet haben, stellten die Richter fest, dass sich sein klinisches Bild in den vergangenen Jahren nicht verbessert habe. Es könne nicht garantiert werden, dass er sich in Freiheit korrekt verhalten würde.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #5605 (nicht angemeldet)

Die Verwahrungsinitiative MUSS UNBEDINGT eingehalten werden!!!

User #6429 (nicht angemeldet)

Warum lebt ein Doppel Mörder noch ???????

Weiterlesen

SBB
166 Interaktionen
Ticket-Panne
Kantonsrätin
117 Interaktionen
Zürich

MEHR IN NEWS

Ballaststoffe
Vollkorn und Co.
Dippishausen
Dippishausen TG
1 Interaktionen
Sitten VS
gripen f
4 Interaktionen
Neuer Zweisitzer

MEHR GERICHT

Mond
2 Interaktionen
Prag
Auto
1 Interaktionen
Freiburg
Hund
30 Interaktionen
Aargauer Gericht
Görlitzer Park
5 Interaktionen
Berlin

MEHR AUS YVERDON-LES-BAINS

Justitia Statue
Von Jagdkollegen
Yverdon-Le-Bains VD
leclanché sa
21 Interaktionen
Yverdon-les-Bains VD
leclanché sa
5 Interaktionen
Yverdon-les-Bains