Ausstandsbegehren im Fall Crans-Montana abgewiesen

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Das Walliser Kantonsgericht hat die Ausstandsbegehren gegen die Staatsanwältinnen im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana abgewiesen. Das Gesuch war vom Anwalt des Vaters eines Mädchens eingereicht worden, das bei dem Brand ums Leben kam.

Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. (Archivbild)
Die Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. (Archivbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Strafkammer habe insbesondere «keine besonders schweren oder wiederholten Fehler der Staatsanwaltschaft festgestellt, die als gravierende Pflichtverletzungen zu werten wären und den objektiven Anschein von Befangenheit der betroffenen Staatsanwältinnen begründen würden», hält das Gericht am Donnerstag fest.

In ihrem Entscheid wies die Strafkammer drei Ausstandsbegehren zurück. Das erste richtete sich gegen die Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud, das zweite gegen die stellvertretende Generalstaatsanwältin Catherine Seppey sowie gegen zwei weitere Staatsanwältinnen des mit der Untersuchung betrauten Teams. Das dritte Gesuch zielte auf die Staatsanwältin des Regionalbüros der Staatsanwaltschaft Mittelwallis.

Gegen den Entscheid kann Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden.

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Kommentare

User #5494 (nicht angemeldet)

Sorry aber Ihr macht das alles anscheinend auch keine schlaflosen Nächte mehr

Luxy-1

Ui da schützt wohl Einer den Anderen... Ob sie auch zusammen untergehn werden?

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