EU

EU-Gericht stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Wenn die Entscheidung einer Airline für eine Verspätung sorgt, kann die Fluggesellschaft sich bei einer Entschädigung nicht auf einen «aussergewöhnlichen Umstand» bei einem vorherigen Flug berufen. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.

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Easyjet Flugzeuge am Flugplatz in Genf - Keystone

Zwei Fluggäste verlangten 400 Euro, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Bulgarien mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen aussergewöhnlichen Umstand bei einem vorangegangenen Flug. Denn am Flughafen Köln/Bonn kam es bei der Sicherheitskontrolle zu langen Wartezeiten aufgrund von Arbeitsüberlastung des Personals. Die Airline entschied sich, auf die Passagiere zu warten. Den anschliessenden Flug ab Düsseldorf organisierte sie um und führte ihn mit einer anderen Maschine durch. Das sorgte für die Verspätung des betroffenen Flugs. Der Fall landete vor einem deutschen Gericht, das dazu das Gericht der EU befragte.

In der Antwort aus Luxemburg heisst es, dass sich die Fluggesellschaft nicht auf den aussergewöhnlichen Umstand wegen der Probleme bei der Sicherheitskontrolle berufen könne, wenn es ihre freiwillige Entscheidung gewesen sei, auf die Fluggäste zu warten. Es liege ausserdem nicht in der Zuständigkeit der Airline, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwägen und zu priorisieren.

Über den konkreten Fall muss nun noch das Gericht in Deutschland entscheiden.

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